Aufgerissenes Packpapier legt das Wort „Gebührenbescheid“ in schwarzer Serifenschrift frei.

AWRM verschickt Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026

Ab 20. Februar werden die Jahresgebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Rems-Murr-Kreis verschickt. Die AWRM bietet einen erweiterten Telefonservice. ...

Mit den Gebührenbescheiden, die aktuell an alle Haushalte im Rems-Murr-Kreis verschickt werden, wird die jährliche Grundgebühr angefordert. Diese richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt und muss von allen privaten Haushalten, die mit Haupt- und / oder Nebenwohnsitz im Rems-Murr-Kreis gemeldet sind gezahlt werden.

Nicht mit der Leerungsgebühr verwechseln
Auch diejenigen, bei denen die Leerungsgebühren über die Nebenkosten abgerechnet werden, müssen die jährliche Grundgebühr an die AWRM (auf ein Konto des Landratsamtes) bezahlen. Die Leerungsgebühr wird über den Kauf von Gebührenmarken beglichen und ist abhängig von der genutzten Tonnengröße. Erst ab dem Jahr 2027 ersetzt ein digitaler Chip den Kauf der Gebührenmarke. 

Auch wenn es sich bei der Jahresgrundgebühr abhängig von der Haushaltsgröße um einen fixen Betrag handelt, ist es möglich, durch das eigene Verhalten im Bereich der Abfallentsorgung zu sparen. So kommen diejenigen, die wenig Müll produzieren und auf eine strikte Abfalltrennung achten, in der Regel mit einem geringeren Volumen der Restmülltonne aus. Gerade für kleine Haushalte bietet sich die gemeinsame Nutzung von Rest- oder Biomülltonne mit direkten Nachbarn an. 

Antworten auf Fragen zum Gebührenbescheid findet man auf dem Beiblatt, welches diesem beiliegt. Auch hier finden Sie einige Informationen. Sollten dennoch Fragen offen sein, kontaktiert man die AWRM am besten per E-Mail an gebuehren@awrm.de. Für eine schnellere Zuordnung der Anfrage geben Sie bitte das auf dem Bescheid abgedruckte Buchungszeichen an. 

Erweiterter Telefonservice vom 23. Februar bis 06. März 2026
Über den Zeitraum von zwei Wochen, vom 23. Februar bis 06. März 2026 bietet die AWRM einen erweiterten Telefonservice unter der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Rufnummer an. Auch wenn die Sprechzeiten erweitert werden, kommt es gerade in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide zu einem erhöhten Telefonaufkommen. Für längere Wartezeiten bittet die AWRM schon jetzt um Verständnis.

Nachstehend die erweiterten Sprechzeiten:
Montag - Mittwoch: 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr

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Telefon: 07151 7072-0

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