Was ist das Ziel der Novelle?
Durch die Neuregelung soll u.a. der Eintrag von Fremdstoffen (insbesondere Kunststoff) in die Böden verringert werden. Dazu werden Vorgaben gemacht, wieviel Fremdstoff im Bioabfall bei der Anlieferung an die Anlage, die den Bioabfall verarbeitet, enthalten sein darf und wie damit umzugehen ist, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger im Rems-Murr-Kreis?
Für die Nutzenden von Biotonnen gelten die bisherigen Vorgaben der Abfalltrennung unverändert weiter. Bioabfall ist sortenrein zu erfassen. Schon jetzt bleiben Tonnen ungeleert stehen, wenn die Müllwerker feststellen, dass in den Tonnen Abfälle sind, die dort nicht reingehören.
Wer daraufhin eine "rote Karte" erhält, hat die Möglichkeit die Störstoffe auszusortieren und die Biotonne bei der nächsten Leerung wieder zur Leerung bereitzustellen. Auch gibt es die Möglichkeit, die Biotonne bei der Restmüllabfuhr bereitzustellen. Hierfür ist eine gebührenpflichtige Banderole erforderlich.
Drohen Bußgelder für falsch befüllte Tonnen?
Auch wenn in einigen Medien von drohenden Bußgeldern für die Bürgerinnen und Bürger berichtet wird, richten sich die Bußgelder laut der Bioabfallverordnung an die "Aufbereiter und Bioabfallbehandler". Im Rems-Murr-Kreis ist die AWRM sowohl für die Sammlung als auch für die Verwertung des Bioabfalls zuständig. Somit tritt die AWRM auch als "Bioabfallbehandler" auf und hat als solcher die Anforderungen der Bioabfallverordnung zu erfüllen.
Ungeachtet dessen sind alle Bürger in der Pflicht, Biotonnen korrekt zu befüllen. Fremdstoffe im Bioabfall führen dazu, dass unnötig Kosten für deren Entsorgung entstehen und sich dies auch negativ auf die Abfallgebühren auswirkt. Je sauberer der Bioabfall ist, desto mehr hochwertiger Kompost kann daraus erzeugt werden.
Gut getrennt
Über die Biotonne entsorgt werden dürfen
Küchenabfälle, Eierschalen, Feste Speisereste (auch Wurst, Fleisch, Fisch), Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffee- und Teesatz mit Filter und Beutel, Küchen- und Papiertücher, Pflanzenabfälle, Baum- und Strauchschnitt (in Kleinmengen), Laub, Rasenschnitt (bitte antrocknen lassen), Stroh und Heu, Topf- und Balkonpflanzen, Unkräuter/Wildkräuter, Verwelkte Blumen
Haare und Federn, Kleintierstreu aus vergärbaren Materialien wie Holzspänen, Stroh oder Maisstärke
Sägemehl und Holzspäne in geringen Mengen (nur unbehandeltes Holz)
In der Biotonne nichts verloren haben zum Beispiel
Kunststoffbeutel, Kleintierstreu aus mineralischen Materialien, Windeln, Tierkot, Zigarettenkippen und -asche
Auch die in vielen Supermärkten angebotenen Folienbeutel sind zur Entsorgung von Biomüll nicht geeignet. Die Beutel verrotten viel zu langsam, so dass sie im Vergärungsprozess kaum abgebaut werden können. Beutelreste müssen nachträglich kostenaufwendig ausgesiebt werden.
Optisch sind die Beutel kaum von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden und werden oft schon zu Beginn des Verarbeitungsprozesses aussortiert. So wird der mühsam gesammelte Biomüll separat entsorgt und ist für den Vergärungsprozess nutzlos. Daher sind im Rems-Murr-Kreis wie auch in vielen anderen Landkreisen abbaubare Kunststoffbeutel von der Entsorgung über die Biotonnen ausgeschlossen.