Schon geklebt? Ab 26. Januar müssen die Müllmarken auf den Tonnendeckel

Wer bis jetzt noch keine Gebührenmarke für seine Rest- oder Biomülltonne gekauft hat sollte das nun bald erledigen. ...

Denn auch wenn ein Großteil der Tonnen bereits mit einem elektronischen Chip versehen ist, müssen im Jahr 2026 noch Marken auf den Tonnendeckel geklebt werden.
Die Marken dienen als Nachweis, dass die Leerungsgebühr gezahlt ist und können entweder vor Ort in zahlreichen Verkaufsstellen oder online über die Internetseite der AWRM gekauft werden. 
Für Online-Bestellungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Egal ob online oder vor Ort, beim Kauf der Marken für 60- oder 80 Liter Restmülltonnen muss auf alle Fälle auch der Leerungsrhythmus mit angegeben werden.
Wer vergisst die Marke zu kleben und die Tonne wiederholt ohne gültige Marke bereitstellt, bleibt irgendwann auf seinen Abfällen sitzen, da Tonnen ohne Marke nicht mehr geleert werden. Ein roter Hänger macht in solchen Fällen auf die fehlende Gebührenmarke aufmerksam.

Neu ab dem Jahr 2027
Ab dem Jahr 2027 werden keine Gebührenmarken mehr benötigt. Am Gebührensystem selbst ändert sich aber nichts. Die Abfallgebühren setzen sich weiterhin aus einer Grundgebühr, die sich nach der Haushaltsgröße richtet sowie einer Leerungsgebühr, abhängig von Tonnengröße und Leerungsrhythmus zusammen. Mit dem Gebührenbescheid werden also ab dem Jahr 2027 sowohl die Grundgebühr als auch die Leerungsgebühr berechnet. Die Leerungsintervalle bleiben auch im Jahr 2027 unverändert.
 

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