Zukunftskonzept Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach

Interessante Gespräche und bei vielen Teilnehmenden Offenheit für die Pläne der AWRM. Aber auch kritische Stimmen zum Format der Veranstaltung und der angestrebten Laufzeit für die Deponie wurden öffentlich vorgetragen. Die Gemeinderäte der Standortkommunen Backnang und Oppenweiler beraten im nächsten Schritt über die Pläne der AWRM.

Das Zukunftskonzept der AWRM sieht die Erweiterung der Erddeponie auf bereits planfestgestellten Deponiegelände, den Bau eines modernen Entsorgungszentrums sowie eine Verlängerung der Betriebszeit bis 2055 zwischen dem Landkreis und den Kommunen vertraglich angepasst vor. An vier Themeninseln haben sich Bürgerinnen und Bürger am 27. Mai 2023 informiert, was die AWRM am Standort in Backnang-Steinbach umsetzen möchte. Dabei beantworteten die Verantwortlichen der AWRM insbesondere Fragen

  • zur geplanten Erweiterung der Erddeponie,
  • zur vertraglichen Situation,
  • zu den Überlegungen einer Photovoltaikanlage auf dem stillgelegten Bereichen der Deponie,
  • zu Gewässerverläufen, Artenschutz und Waldflächen,
  • bisheriger Prozess der Kommunikation,
  • zum Verkehrsaufkommen und
  • zum geplanten Neubau des Entsorgungszentrums.

Aber nicht nur Fragen erreichten die AWRM. Auch Verbesserungsvorschläge zum Beispiel für Onlinedienste oder geänderte Verkehrswege auf der Anlage hat die AWRM mit ins Gepäck genommen.

Die anschließende Wanderung über das Deponiegelände wurde genutzt, um sich bei Kaiserwetter ein eigenes Bild vom Deponiebetrieb zu machen.

Die Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden von der AWRM aufgearbeitet und können hier nachgelesen werden.

Die AWRM bedankt sich bei den Teilnehmenden für das Interesse an der Veranstaltung und den konstruktiven Gesprächen.

Fragen, Anregungen und Antworten

Zukunftskonzept Entsorgungszentrum

"Zufahrt Entsorgungszentrum Theodor-Körner-Straße: anderen Standort suchen wegen Stadionbetrieb, Anwohnerparkplätze.....Lerchenäcker?"

Antwort:
Wir befinden uns hier in Gesprächen mit der Stadt Backnang und werden bei der Standortentscheidung auch diese Fragestellung in weitere Gespräche mitnehmen.

"Online-Beantragung für Sondergenehmigung bei Grüngutanlieferungen über 2 m³ einfach ermöglichen."

Antwort:
Die AWRM hat sich im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes zum Ziel gesetzt, die Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Hierzu gehören auch die digitalen Angebote. Wir haben die Anregung aufgenommen und prüfen aktuell die Umsetzung.

"Abgabe von Grüngut - Baumabschnitte - Verbrennen verboten! - Anlieferung nur 15 cm Ø möglich! - Was soll man mit > 16 cm tun?! Wohin damit?“

Antwort:
Holziges Grüngut mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm muss verfahrensbedingt einen anderen Verwertungsweg nehmen als das übliche Grüngut, da es eine andere Aufbereitungstechnik benötigt. Zudem sind die Grüngutmengen mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm sehr gering. Dies führt dazu, dass hierfür eine Gebühr erhoben werden muss und die Abgabe nicht in der Abfallgrundgebühr enthalten ist. Da es jedoch hin und wieder vorkommt, dass man auch mal stärkere Grüngutmaterialien loswerden möchte, nehmen wir diese Materialien auch auf den Entsorgungszentren an, jedoch nicht gebührenfrei.

 

"Eine dritte Anfahrtsspur nur für Grüngut? Wäre super!"

Antwort:
In der weiteren Detailplanung zum Entsorgungszentrum Backnang werden wir diese Fragestellung nochmals aufgreifen. Wir erwarten jedoch über die bereits geplante gebührenfreie Anlieferspur einen fließenden Anlieferverkehr ohne große Wartezeiten, sodass Grüngutanlieferungen zügig abgegeben werden können müssten.

Zukunftskonzept Deponiebetrieb

"Vertrag: öffentl. Infrastruktur darf NICHT verkauft werden"

Antwort:
Im Zuge der Konzeptentwicklung und der Beratungen mit den kommunalen Verwaltungen und Gremien war die Betrachtung der Belastungen, die für die betroffenen Kommunen mit dem Deponiebetrieb verbunden sind, ein ganz wichtiger Aspekt. Im Wesentlichen geht es dabei um Verkehrsbelastungen. Diese sind heute da und würden bei einer Zustimmung zum Konzept auch weiterhin mit dem Deponiebetrieb verbunden bleiben. Der AWRM ist bewusst, dass die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner damit auch Lasten tragen, von denen Bürgerinnen und Bürger in anderen Regionen des Landkreises nicht betroffen sind, die jedoch das Entsorgungszentrum und die Deponie in gleicher Weise nutzen.

Daher war es der AWRM ein wichtiges Anliegen, dass den betroffenen Kommunen mithilfe eines materiellen Beitrages die Möglichkeit gegeben wird, Maßnahmen zur Verminderung der Lasten durchzuführen. Dazu können verschiedene Infrastrukturmaßnahmen bspw. zur Minderung des Lärmaufkommens oder der Verkehrsberuhigung zählen. In der Regel sind solche Maßnahmen mit Kosten verbunden, zu deren Deckung der Beitrag der AWRM verwendet werden kann. Wofür die Kommunen den Beitrag der AWRM aber letztendlich einsetzen, bleibt ihnen überlassen.

"Was wird 2055?"

Antwort:
Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die Abfallwirtschaft eine Branche mit einer großen dynamischen Entwicklung ist. So war vor rund 30 Jahren noch kaum vorstellbar, dass der Deponiebetrieb durch die Beendigung der Rohmüllablagerung sich so grundsätzlich ändern wird und das Recycling der Wertstoffe derart an Bedeutung gewinnt. Daher kann man heute nicht sagen, welche abfallwirtschaftlichen und deponietechnischen Herausforderungen 30 Jahre nach vorne geblickt bestehen werden.

Wichtig war bei der Entwicklung des Konzeptes für den Standort Backnang-Steinbach, dass man zwar eine Verschiebung für die zeitliche Befristung vorsieht, im Grundsatz aber ein zeitliches Ende für den Deponiebetrieb weiter bestehen bleibt. Damit schafft man zum einen Planungssicherheit für die weitere Nutzung der Erddeponie, gleichzeitig aber auch die Voraussetzung dafür, dass die betroffenen Standortkommunen bei späteren Zukunftsentscheidungen immer mitentscheiden.

"Vertrag 1997?"

Antwort:
Der Vertrag zwischen dem Landkreis und den Standortkommunen aus dem Jahr 1997 bildet neben den genehmigungsrechtlichen Anforderungen die Grundlage des Deponiebetriebs. Der Landkreis und die AWRM haben immer betont, dass man zu diesem Vertrag, der u. a. den Deponiebetrieb bis längstens 2032 vorsieht, stehe. Daher wurde in der bisherigen Beratung zur Konzeptentwicklung die Möglichkeit einer alternativen Standortsuche stets mitausgeführt.

Bei der Frage, auf welchem Weg die AWRM die zukünftige Entsorgungssicherheit für Erdaushub sicherstellen kann, hat die AWRM die heutigen Rahmenbedingungen, unter denen der Deponiebetrieb stattfindet, zugrunde gelegt. Diese unterscheiden sich deutlich von der Situation, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 1997 vorherrschend war. Die Ablagerung von Rohmüll findet seit rund 18 Jahren nicht mehr statt, damit einhergehend haben sich auch die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner reduziert. Das Verkehrsaufkommen ist geringer geworden, es besteht keine Geruchsproblematik mehr und weitere Begleiterscheinungen wie Folienflug und Ungeziefer spielen keine Rolle mehr. Insofern sind die heutigen Rahmenbedingungen grundsätzlich von denen verschieden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geherrscht haben. Hinzu kommt, dass die Deponie Backnang-Steinbach über bereits planfestgestellte Deponievolumina verfügt. Der Standort ist infrastrukturell erschlossen und bietet die Möglichkeit, die Entsorgungssicherheit für Erdaushub bei Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen bis 2055 sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund erschien es aus Sicht der AWRM sinnvoll, im ersten Schritt ein Konzept für die weitere Nutzung des Standorts Backnang-Steinbach vorzuschlagen und darüber mit den Standortkommunen und deren Gremien zu beraten.   

Zukunftskonzept: Offene und transparente Kommunikation

"Zu späte Weitergabe der Informationen an die Bevölkerung (Alles eigentlich schon beschlossen) Termin für heutiges Gespräch unpassend (Ferien, Fußball…)"

Antwort:
Die Information der Bevölkerung erfolgte zeitnah vor den öffentlichen Beratungen. Am Bürgerdialog haben auch Mitglieder der kommunalen Gremien teilgenommen und die Möglichkeit genutzt, mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen, um sich einen Eindruck von der Stimmungslage in der Bevölkerung zu machen.
Zum Zeitpunkt des Bürgerdialoges sind in den Standortkommunen noch keine zustimmenden Beschlüsse zum Zukunftskonzept erfolgt.

Uns ist bewusst, dass der Termin unmittelbar vor Pfingsten nicht ideal erscheinen mag. Für das geplante Veranstaltungsformat hat sich jedoch keine andere Möglichkeit ergeben.

Vor diesem Hintergrund erschien es aus Sicht der AWRM sinnvoll, im ersten Schritt ein Konzept für die weitere Nutzung des Standorts Backnang-Steinbach vorzuschlagen und darüber mit den Standortkommunen und deren Gremien zu beraten.   

Nachhaltigkeit und Klimaschutz

"Frauenklingenbach führte bis zur Verlegung des Bachbettes durch die Deponiebetreiber genügend Wasser.... und jetzt…. "

Antwort:
Im Zuge der damaligen Deponieerweiterung wurde der Frauenklingenbach, der durch das Gebiet der heutigen Deponie floss, in nördlicher Richtung verlegt. Für weite Teile des verlegten Frauenklingenbachs kann festgehalten werden, dass zwar in baulicher Hinsicht die genehmigungsrechtlichen Auflagen der Bachverlegung umgesetzt wurden, die Wasserführung jedoch bis heute hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Bis zur Zuführung des unter der Deponiebasis gefassten Oberflächenwassers westlich der Deponie fällt der Frauenklingenbach zumeist trocken.

Die AWRM lässt regelmäßig alle 3 Jahre die Gewässergüte untersuchen. Aus den Untersuchungen der vergangenen Jahre kann abgeleitet werden, dass sich zwar insgesamt die Situation durch den zunehmenden Bewuchs und dadurch eine höhere Beschattung, verbessert hat, die oberen Bereiche des verlegten Baches jedoch nach wie vor zumeist trockenfallen.

Die AWRM unterstützt im Rahmen der fortlaufenden Verfüllung der Erddeponie den Wasserzulauf in Richtung des Frauenklingenbachs. So wurden bei der Oberflächenwassererfassung im nördlichen Böschungsbereich der Erddeponie bauliche Maßnahmen ergriffen, dieses dem verlegten Bachlauf direkt zuzuführen. Dennoch bleibt die Wasserzufuhr zu gering, um das Trockenfallen zu verhindern.

Im Bereich unterhalb der Deponie, in dem das unter der Deponie gefasste Oberflächenwasser dem Frauenklingenbach zugeleitet wird, wurde die Gewässergütesituation bei der letzten Untersuchung als gut bezeichnet. Die Besiedlung war im Jahr 2020 deutlich artenreicher als noch 2017. Die AWRM ist bestrebt, bei weiteren baulichen Maßnahmen und Deponieverfüllungen weiterhin den Abschlag von Oberflächenwasser in den oberen Bereichen des verlegten Frauenklingenbachs zu unterstützen.

Mehr zum Inhalt Weniger zum Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Rufen Sie uns an

07151 501-9526 oder 501-9520

Weitere Informationen:

Dr. Lutz Bühle
l.buehle@awrm.de
Tel. 07151/501-9520

Postanschrift:
Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen

Zum Thema