Das Müllgebührensystem im Rems-Murr-Kreis
Zweck der Müllgebühren
Die Müllgebühren dienen der Finanzierung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung und sind in der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung festgeschrieben.Für Gewerbe und Haushalte besteht ein Anschlusszwang an die öffentliche Müllabfuhr (§3 Abfallwirtschaftssatzung).
Zusammensetzung der Müllgebühren
Die Müllgebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Leerungsgebühr für Rest- und Biomülltonnen zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt, die Leerungsgebühr wird durch den Kauf von Müllmarken beglichen.
Weitere Gebühren können anfallen bei
- Sonderabfuhren auf Anforderung (Sperrmüll)
- Anlieferung auf einer der Deponien
- Anlieferung von mehr als 2 m³ Grüngut auf den Häckselplätzen