Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Gemäß § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGBI), sowie § 87a der Abgabenordnung (AO) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) ist jede Behörde verpflichtet, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation zu eröffnen.
Die AWRM eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der AWRM und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden, etc.) gelten.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Die verschiedenen Kommunikationswege und -techniken unterscheiden sich in den unterschiedlichen Sicherheitsniveaus in Bezug auf den Schutz der zu übermittelnden Daten (Verschlüsselung / Datenschutz). Für die Wahl des geeigneten Kommunikationsweges muss außerdem zwischen formfreier und formgebundener Kommunikation unterschieden werden. Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für formfreie elektronische Nachrichten können Sie den Zugang der E-Mail-Adressen nutzen.
Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Die gesetzliche Schriftform kann elektronisch nur durch bestimmte zugelassene Übertragungswege rechtswirksam ersetzt werden.
Beschreibung der Kommunikationskanäle
E-Mail
Für einfache, formfreie Nachrichten steht Ihnen die zentrale E-Mail-Adresse der AWRM info@awrm.de zur Verfügung. Darüber hinaus können formfreie Nachrichten an alle E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWRM gesendet werden, die auf unseren Internetseiten und Briefköpfen genannt sind.
Wir weisen Sie darauf hin, dass beim Versand einer einfachen E-Mail die Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nicht gewährleistet ist. Sollen Sie formfreie Schreiben mit personenbezogenen oder sonstigen vertraulichen Daten an die AWRM übersenden und die Vertraulichkeit sicherstellen wollen, verwenden Sie dafür bitte die Briefpost oder nutzen Sie zum Schutz Ihrer Daten die Service-Konto ID.
Service-Konto ID (Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR)
Das Service-Konto-ID bietet eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Versand, Empfang und Inhalte von Service-Konto ID-Nachrichten können rechtswirksam nachgewiesen werden. Nur Nutzer mit einer überprüften Legitimation können Service-Konto ID-Nachrichten versenden und empfangen.
Mit dem Authentisierungsniveau "hoch" und der Option "absenderbestätigt" ist die Service-Konto-ID-Nachricht ein zugelassener Schriftformersatz. Wenn Sie Rechtsbehelfe einlegen wollen, ist die Einsendung einer solchen absenderbestätigten Service-Konto-ID-Nachricht zwingend erforderlich.
Rechtsbehelfe
Zugangseröffnung für die formgebundene elektronische Kommunikation
Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der AWRM erhoben werden. Die AWRM stellt für die elektronische Einlegung des Widerspruchs folgende Übermittlungswege zur Verfügung und eröffnet den Zugang:
Service-Konto-ID
Um eine Service-Konto-ID- Nachricht an die AWRM senden zu können, benötigen Sie eine Legitimation/Registrierung auf der Seite: Serviceportal Baden-Württemberg Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR.
Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung "elektronischer Dokumente". Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, Ihren Rechtsbehelf im durchsuchbaren pdf-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine pdf-Datei, wenn sie z.B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind meist nicht durchsuchbar.
- Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
- Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit Service-Konto ID einlegen wollen, nutzen Sie bitte die sichere Service-Konto-ID-Nachricht auf dem Serviceportal Baden-Württemberg Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die AWRM ermöglicht Ihnen, ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auf einem verschlüsselten Weg zu senden.
Voraussetzungen für die Übermittlung eines rechtsverbindlichen Dokuments.
- Elektronische Signaturkarte eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
- Signierung des elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
- Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung elektronischer Dokumente. Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
- Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gericht empfehlen wir grundsätzlich, rechtsverbindliche Dokumente im durchsuchbaren pdf-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine pdf-Datei, wenn sie z.B. aus einem Office-Programm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind meist nicht durchsuchbar.
- Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor und Nachnamen.
- Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit der qualifizierten elektronischen Signatur einlegen wollen, nutzen Sie bitte die Mail-Adresse gebuehren@awrm.de.
Rechtliche Hinweise
Die AWRM bietet eine Kommunikationsplattform zur sicheren (verschlüsselten) und - bei Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur - rechtsverbindlichen Kommunikation gemäß § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG). Der Zugang zur qualifizierten elektronischen Signatur ist gebuehren@awrm.de.
Informationen zur digitalen Signatur
Die digitale Signatur ist die elektronische Form der Unterschrift. Es gibt verschiedene Arten der digitalen Signatur – je nachdem was mit der Signatur erreicht werden soll bzw. welche gesetzlichen Anforderungen bestehen. Nur mit der sog. qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) kann eine gesetzliche Schriftform ersetzt werden. Nähere Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.
Die AWRM akzeptiert nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erstellt wurden (qualifizierte elektronische Signatur).
Eine Übersicht der Anbieter für Signaturkarten finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Der Neue Personalausweis (nPA) ersetzt seit 1. November 2010 den bisherigen Ausweis. Es besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den nPA zu laden.