Gebühren und Preise

Egal ob Sie eine neue Gebührenmarke benötigen, einen AWRM-Abfallsack kaufen möchten oder Ihren Abfall bei unseren Entsorgungszentren abgeben wollen: Auf dieser Seite finden Sie alle Gebühren und Preise der AWRM. Diese sind grundsätzlich gegliedert in die Bereiche Müll abholen lassen und Müll selbst anliefern.

Abholen lassen

Die Entsorgungsgebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Leerungsgebühr für Rest- und Biomülltonnen zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt und wird per Gebührenbescheid angefordert. Dieser wird jeweils Anfang Februar versendet. Die Leerungsgebühr begleichen Sie mittels Jahresgebührenmarken, die Sie kaufen und auf den Tonnendeckel kleben.

Gebühren für die Leerung der Restmülltonnen/-container und Biotonnen

Haushalte

Jahresgrundgebühr 2023

1-Personenhaushalt 69 €
2- und 3-Personenhaushalt 75 €
4- und Mehrpersonenhaushalt 78 €

 

Gebührenmarken 2023

Restmüllmarke
60 Liter 2-wöchentlich 42 € 4-wöchentlich 21 €
80 Liter 2-wöchentlich 56 € 4-wöchentlich 28 €
120 Liter 2-wöchentlich 84 €    
240 Liter 2-wöchentlich 168 €    

 

Biomüllmarke
80 Liter 23 €
120 Liter 35 €
240 Liter 70 €

 

Biotonnen-Banderolen

Zur Leerung falsch befüllter Biotonnen bei der Restmüllabfuhr. Wenn Ihre Biotonne aufgrund von Störstoffen nicht geleert wurde, können Sie die Biotonne mit einer Biotonnen-Banderole versehen und mit dem nächsten Restmüll abholen lassen.

Biotonnenbanderole
80 Liter 10 €
120 Liter 14 €
240 Liter 25 €


(für falsch befüllte Biotonnen, Leerung bei der Restmüllabfuhr)

Gebührenrechner. Wissen, was wieviel kostet

Duales System? Jahresgrundgebühr? Gebührenmarke? Personen & Tonnen? Wenn Sie jetzt Fragezeichen in den Augen haben, was Sie das am Ende des Jahres summa summarum kostet, dann können wir Helfen: mit unserem Gebührenrechner.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)

Für WEGs, die über Restmüllcontainer entsorgen gelten folgende Gebühren. Die Gebühren für Restmüll- und Biomüllmarken bei Entsorgung über Tonnen finden Sie im oberen Abschnitt „Haushalte“.

Jahresgrundgebühr 2023

1-Personenhaushalt 69 €
2- und 3-Personenhaushalt 75 €
4- und Mehrpersonenhaushalt 78 €

 

Containergebühren 2023

Restmüllcontainer
770 Liter 2-wöchentlich 539 € wöchentlich 1.078 €
1.100 Liter 2-wöchentlich 770 € wöchentlich 1.540 €

 

Gewerbetreibende

Entsorgung über Mülltonnen

Jahresgrundgebühr 2023 78 €

 

Gebührenmarken 2023

Restmüllmarke
60 Liter 2-wöchentlich 42 € 4-wöchentlich 21 €
80 Liter 2-wöchentlich 56 € 4-wöchentlich 28 €
120 Liter 2-wöchentlich 84 €    
240 Liter 2-wöchentlich 168 €    

 

Stellen Gewerbetreibende mehr als 240 Liter Gesamtvolumen an Müll in Restmülltonnen bereit, ist eine zusätzliche Behältergebühr zu zahlen. Diese Gebühr wird per Gebührenbescheid angefordert und beträgt pro Jahr:

         
60 Liter 2-wöchentlich 21 € 4-wöchentlich 10 €
80 Liter 2-wöchentlich 28 € 4-wöchentlich 14 €
120 Liter 2-wöchentlich 42 €    
240 Liter 2-wöchentlich 84 €    

Entsorgung über Container

Regelmäßige Leerungen
770 Liter 2-wöchentlich 808 € wöchentlich 1.616 €
1.100 Liter 2-wöchentlich 1.154 € wöchentlich 2.309 €
Leerung auf Abruf
770 Liter 31 €
1.100 Liter 44 €
2.500 Liter 101 €
4.500 Liter 182 €

 

Bitte beachten Sie:
Pro Kalendervierteljahr wird mindestens eine Abrufleerung berechnet – unabhängig davon, ob eine Leerung angefordert wurde.

Hinweis zur Biomüllentsorgung von Gewerbetreibenden:
Die Teilnahme an der getrennten Biomüllsammlung ist dann möglich, wenn Art und Menge der in Haushalten anfallenden Bioabfällen entsprechen. Die Gebühren für Biomüllmarken bei Teilnahme an der Biomüllsammlung finden Sie im oberen Abschnitt „Haushalte“.

Gebühren für Sonderabholungen 2023

Sperrmüll
regulär 20 € express 40 €

 

Elektroaltgeräte/Metallschrott
regulär gebührenfrei express 40 €

 

Weitere Informationen zu den Sonderabholungen wie Sperrmüll und Elektroaltgeräte/Metallschrott.

AWRM-Müllsäcke. Wenn’s mal etwas mehr ist.

Für gelegentliche Mehrmengen an Rest- oder Biomüll. Die Säcke können am jeweiligen Leerungstag der entsprechenden Tonne einfach neben die Rest- oder Biotonne gestellt werden.

Müllsäcke
35 Liter Restmüllsäcke 2 €
70 Liter Restmüllsäcke 4 €
90 Liter Biomüllsäcke 2,50 €

Selbst anliefern

Anlieferung auf den Entsorgungszentren

Pauschalen / Stückpreise

 
Abfälle, gemischt bis maximal 100 kg 20 €
Abfälle, gemischt bis maximal 200 kg 40 €
Mineralische Abfälle wie Erdaushub, Bauschutt, Waschbecken, Tongefäße etc. bis maximal 100 kg 6 €
Mineralische Abfälle wie Erdaushub, Bauschutt, Waschbecken, Tongefäße etc. bis maximal 200 kg 12 €
Reifen ohne Felgen (Es werden maximal 4 Reifen angenommen)  
PKW-/Motorrad-Reifen 2,10 € / Stück
LKW-Reifen 11 € / Stück

Reifen mit mehr als 1,40 m Durchmesser
(Abgabe nur am Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach)

21 € / Stück

 

Verwiegungen

Werden Mengen über 200 kg angeliefert, wird das Fahrzeug verwogen. Die Abrechnung erfolgt in Wiegeschritten von 20 kg.

Bitte beachten Sie:
Werden gleichzeitig verschiedene Abfallarten angeliefert, wird die Gebühr nach der teuersten Abfallart berechnet.

 
Bauschutt, Straßenaufbruch, Altholz, Wurzelstöcke 53 € / Tonne
Festgebundene Asbestabfälle 240 € / Tonne
Dämmmaterial (wie Glas- und Steinwolle) 524 € / Tonne
Fenster, Holz aus Außenanlagen 333 € / Tonne
Haus-/ Sperrmüll, Gewerbe-/ Baustellenabfälle bei Anlieferung auf den Entsorgungszentren im Rems-Murr-Kreis 333 € / Tonne
Haus-/ Sperrmüll, Gewerbe-/ Baustellenabfälle bei Anlieferung im Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster 308 € / Tonne

 

Grüngutanlieferung

Von Privathaushalten auf den Entsorgungszentren

 
Grüngut Privatanlieferung bis 2 m3 gebührenfrei
Grüngut Privatanlieferung über 2 m3 65 € / Tonne

 

von Privathaushalten auf den Grüngutplätzen

 
Grüngut Privatanlieferung bis 2 m3 gebührenfrei
Grüngut Privatanlieferung über 2 m3 4,50 € / m3

 

Von Gewerbetreibenden auf den Entsorgungszentren

 
Grüngut gewerbliche Anlieferung, holzig 45 € / Tonne
Grüngut gewerbliche Anlieferung, krautig 50 € / Tonne
Grüngut gewerbliche Anlieferung, Gras und Laub 65 € / Tonne

Preise für gewerbliche Anlieferung zzgl. derzeit gültiger MwSt.

Abholung von AWRM-Biokompost

 
Lose Ware aus den Entsorgungszentren Backnang-Steinbach und Kaisersbach gebührenfrei
40-Liter-Säcke aus den Entsorgungszentren Backnang-Steinbach, Kaisersbach Schorndorf und Winnenden 3,50 € / Sack

 

Anlieferung auf der Erddeponie / DK-II Backnang-Steinbach

Die Gebühren und Vorgaben für Anlieferungen im Bereich der Erddeponie / DK-II Deponie Backnang-Steinbach finden Sie hier.

Abwicklung und Reklamation

Sie haben versehentlich die falsche Müllmarke gekauft oder auf den falschen Behälter geklebt? Der Sperrmüll ist bereits weg, obwohl eine Anforderungskarte gekauft wurde? Nicht immer läuft alles nach Plan. Das ist aber kein Problem: Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Reklamation, Rückerstattung und Co.

Alle Informationen zu Ihrer Tonne – von der Bestellung über den Umtausch bis zur Rückgabe – finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
In allen Fällen muss die Abwicklung auf dem Postweg erfolgen, da wir von Ihnen zur Bearbeitung die jeweiligen Originale benötigen.

Falsche oder zu viele Gebührenmarken gekauft?

Wenn Sie eine falsche oder versehentlich zu viele Gebührenmarken gekauft haben, schicken Sie uns bitte zur Gebührenerstattung Folgendes zu:

  • Antrag auf Erstattung
  • Falsch oder zu viel gekaufte Gebührenmarken. Wenn Sie die Marke bereits aufgeklebt haben, schicken Sie uns die von der Tonne entfernten Markenreste.
  • Quittungsabschnitt der Marke im Original

Wir überweisen Ihnen dann den zu viel gezahlten Betrag auf das angegebene Bankkonto.

Gebührenmarke auf die falsche Tonne geklebt?

Wenn Sie eine Gebührenmarke falsch aufgeklebt haben und Ersatz benötigen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigten wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke im Original

Den Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Falsch aufgeklebte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original

Behältergröße oder Leerungsrhythmus geändert?

Wenn Sie im laufenden Jahr eine andere Behältergröße gewählt oder den Leerungsrhythmus Ihrer Restmülltonne geändert haben, erstatten wir Ihnen evtl. zu viel gezahlte Gebühren zurück. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der bisher verwendeten Marke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Marke im Original

Den Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück

Neu im Rems-Murr-Kreis?

Sind Sie im laufenden Jahr in den Rems-Murr-Kreis gezogen und haben für benötigte Gebührenmarken den vollen Preis gezahlt? Dann erstatten wir Ihnen natürlich den Betrag für die Monate zurück, in denen Sie noch nicht im Kreis wohnhaft waren. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Den Quittungsabschnitt der Gebührenmarken senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Sie haben einen eigenen Hausstand im Rems-Murr-Kreis gegründet?

Sind Sie im laufenden Jahr aus einem bestehenden Haushalt ausgezogen, um einen eigenen Hausstand zu gründen und haben für benötigte Gebührenmarken schon den vollen Jahrespreis gezahlt? Dann erstatten wir Ihnen den Betrag für die Zeit zurück, in der Sie noch keinen eigenen Hausstand hatten. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Den Quittungsabschnitt der Gebührenmarken senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Sie verlassen den Rems-Murr-Kreis oder wollen Mülltonnen zurückgeben?

Wenn Sie im laufenden Jahr aus dem Rems-Murr-Kreis wegziehen oder nicht mehr benötigte Mülltonnen zurückgeben, können Sie sich für den Rest des Jahres Gebühren anteilig zurückerstatten lassen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarken, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarken im Original

Gewerbe abgemeldet?

Wenn Sie im laufenden Jahr Ihr Gewerbe abmelden, erstatten wir Ihnen zuviel bezahlte Gebühren zurück. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erstattung
  • Gewerbeabmeldung
  • Bisher genutzte Gebührenmarken, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarken im Original

Sie haben Anforderungskarten für die (Express-) Abholung von Sperrmüll oder Metallschrott gekauft oder Biotonnenbanderolen erworben?

Sie wollten Sperrmüll, Metallschrott oder Elektroaltgeräte abholen lassen, konnten das Material aber anderweitig entsorgen? Dann erstatten wir Ihnen die Gebühren für nicht benötigte Karten natürlich zurück. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Die gleichen Vorgaben gelten für die Erstattung von zu viel gekauften Biotonnenbanderolen.

Mülltonne beschädigt?

Wenn Ihre Restmüll- oder Biotonne beschädigt wurde und nicht mehr zur Leerung genutzt werden kann, benötigen Sie eine neue Tonne und dazu eine neue Gebührenmarke.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Gebührenmarke oder Biotonnenbanderole beschädigt?

Um an eine neue Gebührenmarke ober Banderole zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke bzw. Banderole und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken bzw. Reste der Biotonnenbanderole
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Mülltonne gestohlen?

Wenn Ihre Restmüll- oder Biotonne gestohlen wurde, benötigen Sie eine neue Tonne und dazu eine neue Gebührenmarke.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke/n im Original

Gebührenmarke oder Biotonnenbanderole gestohlen?

Wenn die Gebührenmarke Ihrer Restmüll- oder Biotonne oder eine Biotonnenbanderole gestohlen wurde, benötigen Sie eine neue Gebührenmarke bzw. Banderole.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen eine neue Gebührenmarke oder Biotonnenbanderole und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Marke bzw. Banderole wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke bzw. Banderole zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original

 

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Do 08:30 – 12:00, 13:30 – 18:00 Uhr
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