Unser Abfallwirtschaftskonzept

Zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) gehört die Umsetzung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft.

Unsere Mission

Im Rems-Murr-Kreis haben wir als AWRM die hoheitliche Funktion eines sogenannten „öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers“. Das bedeutet: Wir müssen uns an verschiedene rechtliche Vorgaben halten, die uns das Bundes-, Landes- und Kommunalrecht vorgeben. Gleichzeitig kann die AWRM aber auch eigene Schwerpunkte in der Abfallwirtschaft setzen. Diese ergeben sich in der Regel aus kommunalpolitischen Zielen des Landkreises sowie den regionalen Gegebenheiten.

Wie wir als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unserer Pflicht zu einer umweltgerechten Abfallwirtschaft nachkommen, muss in einem Abfallwirtschaftskonzept beschrieben werden. Darin wird konkret dargestellt, wie die AWRM die Abfälle im Rems-Murr-Kreis verwertet und beseitigt.

Da sich das Abfallrecht ständig weiterentwickelt und der technische Fortschritt neue Lösungen ermöglicht, muss auch das Abfallwirtschaftskonzept immer wieder auf Aktualität hin überprüft werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Das derzeit gültige Abfallwirtschaftskonzept des Rems-Murr-Kreises stammt aus dem Jahr 2005. Der Verwaltungsrat der AWRM hat daher beschlossen, das Abfallwirtschaftskonzept zu aktualisieren und fit zu machen für die Zukunft.

AWIKO Aktuell

Presse

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) macht sich auf neue Wege. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, 15. November 2021 dem vierten Abfallwirtschaftskonzept zugestimmt. Die AWRM hat sich viel vorgenommen. „Wir wollen die Menschen mitnehmen und Abfallentsorgung einfach und unkompliziert gestalten“ erklärt Landrat Dr. Richard Sigel das 50 Seiten umfassende Werk der AWRM.

Nach den Beratungen zu dem ersten Entwurf der redaktionellen Fassung des Abfallwirtschaftskonzepts im AWRM-Verwaltungsrat befasst sich am 25.10.2021 der Umwelt- und Verkehrsausschuss mit dem Konzept. Der Beschluss des Abfallwirtschaftskonzepts ist für die Kreistagssitzung am 15.11.2021 vorgesehen.

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Ein weiterer Schritt zur Neuausrichtung der Kreislaufwirtschaft im Rems-Murr-Kreis ist getan. Die Handlungsfelder der Abfallwirtschaft hatte der Kreistag bereits beraten: Annahmestellen, Abfallvermeidung, Recycling, Klimaschutz und Gebührensystem. Nun haben sich Vorstand und Verwaltungsrat der Abfallwirtschaft Rems-Murr zu einer zweitägigen Klausur getroffen. Dort wurden konkrete Maßnahmen diskutiert, wie sich das Ziel einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft erreichen lässt.

Presse

Nach den Beratungen im AWRM-Verwaltungsrat, Umwelt- und Verkehrsausschuss und Kreistag steht nun fest, in welchen Bereichen der Abfallwirtschaft die Schwerpunkte des neuen Konzepts liegen sollen.

Was ist ein Abfallwirtschaftskonzept?

Das Abfallwirtschaftskonzept der AWRM muss vor allem folgende Fragen beantworten:

  • Welche Ziele werden im Bereich der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung verfolgt?
  • Mit welchen Maßnahmen sollen die Ziele erreicht werden?
  • Wie werden Abfälle eingesammelt und behandelt?
  • Welche Einrichtungen für das Einsammeln und Behandeln der Abfälle werden betrieben?
  • Wie wird die Entsorgungssicherheit im Kreisgebiet gewährleistet?

Die grundlegenden Ziele ergeben sich aus dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Baden-Württemberg. In dem Abfallwirtschaftsplan hat das Land folgende vorrangigen Handlungsfelder festgeschrieben: Abfallvermeidung, Bioabfall, Grünabfall, Wertstoffe, Elektroaltgeräte und Bauabfälle. Besonders in diesen Handlungsfeldern muss sich die Abfallwirtschaft weiterentwickeln. Und an diese Handlungsfelder muss sich auch die AWRM halten.

Darüber hinaus kann der Rems-Murr-Kreis – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – eigene kommunale Schwerpunkte in die Fortschreibung seines Abfallwirtschaftskonzeptes einbringen.

Das Abfallwirtschaftskonzept stellt damit ein wichtiges Planungsinstrument auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Rems-Murr-Kreis dar.

Das bisherige AWIKO des Rems-Murr-Kreises

Für den überwiegenden Teil der Abfälle existiert ein sogenanntes „Holsystem“. Das heißt, die AWRM sammelt die Abfälle direkt an der Wohn- bzw. Geschäftsstelle ein und transportiert sie von dort zur Verwertungsanlage. Beispielsweise gibt es für den Restmüll Mülltonnen mit unterschiedlichen Volumina und Leerungsintervallen. Auch Bioabfälle und Papier/Kartonagen werden über die häusliche Sammlung erfasst. Ferner können Bürgerinnen und Bürger Sperrmüll, Altmetall und Elektrogeräte von der AWRM abholen lassen.

Daneben existiert das sogenannte „Bringsystem“. So können Bürgerinnen und Bürger Abfälle und Wertstoffe an unterschiedlichen Stellen abgeben. Derzeit gibt es vier Wertstoffstationen auf den Deponien, 13 Recyclinghöfe, vier Sammelstellen für Problemmüll sowie 19 Häckselplätze. Zudem können Altglas und Altpapier an zahlreichen Depotcontainern abgegeben werden. Und das Umweltmobil fährt dreimal pro Jahr durch den Landkreis, um zusätzlich die wohnortnahe Abgabe von Problemstoffen zu ermöglichen.

Für das Einsammeln von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen – Gelbe Tonne) ist übrigens nicht die AWRM zuständig, sondern die privatwirtschaftlichen Dualen Systeme. Das schreibt das Verpackungsgesetz so vor. Die AWRM kann lediglich das Sammelsystem vorgeben.

Das aktuelle Gebührensystem der AWRM besteht aus einer jährlichen Grundgebühr sowie einer Leerungsgebühr für den Rest- und Biomüll. Die Grundgebühr richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt. Durch die Wahl der Behältergröße und das Leerungsintervall haben die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Höhe ihrer Gebühr. Wer sorgfältig trennt und weniger Restmüll produziert, kann damit Gebühren sparen. Die Entsorgung von Sperrmüll und weiteren, volumen- und massenmäßig bedeutsamen Abfällen kostet extra.

Herausforderungen an eine nachhaltige Abfallwirtschaft

Seit der letzten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2005 hat sich viel verändert: die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technischen Möglichkeiten. Dies alles muss im neuen Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt werden. So ist beispielsweise die Bedeutung des umwelt- und klimaschonenden sowie ressourceneffizienten Wirtschaftens noch stärker in den Fokus gerückt. Eine nachhaltige Abfallwirtschaft hat für die Erreichung klimapolitischer Ziele große Bedeutung. Und mehr Abfallvermeidung, bessere Wertstoffsortierung sowie effiziente Verwertungsverfahren sind ein wichtiger regionaler Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Hohe Recyclingquoten erfordern unter anderem Sammelstellen für Abfälle und Wertstoffe, die an den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger angepasst sind. Die Sammelstellen sollten aus zahlreichen Gründen modernisiert werden:

  • Unterschiedliche Wertstofffraktionen werden zunehmend diversifiziert. Das heißt, Wertstoffe werden immer passgenauer getrennt.
  • Im Bereich der Elektroaltgeräte gehen damit genauere Arbeitsschutzbestimmungen einher.
  • Und die Sammelstellen werden stärker aufgesucht.

Aktualisierungsbedarf gibt es auch noch in einem anderen Bereich: bei der Verwaltung und der Kommunikation der AWRM mit den Bürgerinnen und Bürgern. Mithilfe digitaler Lösungen lassen sich zum einen interne Verwaltungsprozesse optimieren. Zum anderen kann die AWRM durch Digitalisierung ihrer Rolle als moderner Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.

Fragen & Antworten

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Bei Fragen zum Abfallwirtschaftskonzept senden Sie uns bitte eine E-Mail an: abfallwirtschaftskonzept@awrm.de

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