Abfallarten

Denn Müll ist nicht gleich Müll

Manchmal kann das mit der richtigen Mülltrennung und -entsorgung ziemlich kompliziert sein. Grund genug, Ihnen einen möglichst kompakten Einblick und nötige Hilfestellung zu geben, was in die heimischen Tonnen darf oder nicht darf und welche besonderen Abfallarten auch besonderen Anforderungen, Vorgaben und Regeln unterliegen.

Wichtig zu wissen!
Private Haushalte müssen zur Entsorgung mindestens eine Rest- und eine Biotonne nutzen. Ausnahmeregeln gelten für Behältergemeinschaften oder bei der Eigenverwertung von Bioabfällen. Nähere Informationen bei den einzelnen Abfallarten.

Was darf in welche Tonne?

Restmülltonne

Das darf rein
In die Restmülltonne dürfen nur Stoffe, die nicht wiederverwertet werden können. Dazu gehören:

  • Arzneimittel und Medikamente
  • Hygieneartikel
  • Fotos und Dias
  • Videokassetten
  • Verschmutzte Kleidung
  • Wachs
  • Windeln

Das darf nicht rein
Nicht in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen:

  • Mineralische Abfälle (z.B. Steine oder Ton)
  • Problemabfälle
  • Biologisch abbaubare Abfälle

Für jeden privaten Haushalt muss mindestens ein Gefäß (Mülltonne oder -container) zur Entsorgung von Restmüll vorhanden sein. Mehrere Haushalte können sich zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Allerdings nur dann, wenn sich die Wohnungen auf demselben oder angrenzenden Grundstück befinden.

Biotonne

Die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne verringert nicht nur den Anteil von biologisch abbaubarem Material in Ihrer Restmülltonne. Durch die Verwertung zu Kompost werden außerdem wertvolle Pflanzennährstoffe und organische Substanzen in den Naturkreislauf zurückgeführt. Die im Rems-Murr-Kreis gesammelten Bioabfälle werden in der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal verarbeitet. Dabei entsteht Biogas für die energetische Nutzung und Biokompost als wertvolles natürliches Düngemittel.

Das darf rein
In die Biotonne darf alles, was pflanzlichen oder tierischen Ursprungs ist. Dazu gehören:

  • Küchenabfälle
  • Eierschalen
  • Feste Speisereste (auch Wurst, Fleisch, Fisch)
  • Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte)
  • Kaffee- und Teesatz mit Filter und Beutel
  • Küchen- und Papiertücher
  • Pflanzenabfälle
  • Baum- und Strauchschnitt (in Kleinmengen)
  • Laub, Rasenschnitt (bitte antrocknen lassen)
  • Stroh und Heu
  • Topf- und Balkonpflanzen
  • Unkräuter/Wildkräuter
  • Verwelkte Blumen
  • Haare und Federn
  • Kleintierstreu aus vergärbaren Materialien wie Holzspänen, Stroh oder Maisstärke
  • Sägemehl und Holzspäne in geringen Mengen (nur unbehandeltes Holz)

Bitte beachten Sie:
Bioabfälle auf keinen Fall in Plastiktüten füllen, sondern am besten in Papiertüten oder Zeitungspapier einpacken. Auch Folienbeutel die als “biologisch abbaubar” gekennzeichnet sind, dürfen nicht in die Biotonne.

Das darf nicht rein
Nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen:

  • Tierische Nebenprodukte und Speiseabfälle tierischen Ursprungs aus Gewerbebetrieben (z.B. von Gaststätten, Kantinen, Metzgereien und ähnlichen Betrieben)
  • Kunststoffbeutel
  • Flüssigkeiten (z.B. flüssige Speisereste oder Getränke)
  • Hydrokultur-Substrat
  • Kehricht
  • Kleintierstreu aus mineralischen Materialien
  • Kohle- und Holzasche sowie Ölruß
  • Leder- und Kleiderreste
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Windeln
  • Tierkot/Tierkadaver
  • Zigarettenkippen und -asche

Bioabfälle wie organische Abfälle aus privaten Haushalten (Speisereste, Obst-, Nuss- und Eierschalen etc.) oder Grünabfälle wie zum Beispiel Laub, Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt müssen getrennt von anderen Abfällen in der Biotonne zur Abholung bereitgestellt werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Behältergemeinschaft mit Personen auf dem gleichen oder dem Nachbargrundstück besteht oder die Bioabfälle selbst kompostiert werden.

Wer seine Bioabfälle kompostieren möchte, kann bei der AWRM eine Befreiung von der Biotonnenpflicht beantragen.

Gelbe Tonne

Das darf rein
In die Gelbe Tonne gehören:

  • Restentleerte Verkaufsverpackungen aus Metall (Dosen, Aluschalen, Verschlüsse, ausgedrückte Tuben)
  • Restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, z. B. Joghurtbecher, Spülmittelflaschen, Verschlüsse, ausgedrückte Tuben
  • Restentleerte Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen. Das sind Verpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Saftkartons). Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststofffolie können Sie beide Materialien trennen. Dann kann der Karton zum Altpapier, die Folie in die Gelbe Tonne.

Das darf nicht rein
Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

  • Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
  • Spielzeug
  • Schüsseln
  • Kleiderbügel
  • Putzeimer
  • Abdeckfolien
  • Pizzakartons
  • Sonstige Kartonverpackungen

Bitte beachten Sie:
Das Material bitte nicht in zugebundenen Plastiksäcken in die Gelbe Tonne werfen. Das verursacht zusätzlichen Aufwand beim Sortieren. Am besten die Verpackungen locker in die Tonne schütten und nur sortengleiche Verpackungen zusammenstecken (Alufolie bitte nicht in den Joghurtbecher).

Altpapiertonne

Das darf rein
In die Papiertonne gehören:

  • Schreibpapier
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Kataloge
  • Broschüren
  • Prospekte
  • Briefe und Umschläge
  • Bücher
  • Schulhefte
  • Geschenkpapier
  • Unbeschichtete Schachteln aus grauem Karton (z.B. Zahnpasta-Verpackungen, Medikamentenschachteln oder Cornflakes-Schachteln)

Das darf nicht rein
Nicht in die Papiertonne gehören:

  • Tapeten
  • Taschentücher
  • Papierhandtücher und Küchenrollen

Welche Abfallarten gibt es noch?

Neben den Abfällen, die über die Tonnen und Container entsorgt werden können, fallen insbesondere bei Umzügen sowie Bau- und Modernisierungsarbeiten Abfälle an, die gesondert entsorgt werden müssen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Abfallarten.

Gebühren- und Preisinformation:
Die Gebühren für die Entsorgung dieser Abfälle sind für private Haushalte und Gewerbetreibende gleich. Diese sind in unserer Übersicht Gebühren und Preise aufgeführt. Dies gilt nicht für die Preise der Erddeponie/DK II Deponie in Backnang-Steinbach. Diese finden Sie hier.

Asbesthaltige Abfälle

Welche Arten gibt’s? Welche nimmt die AWRM an und welche nicht?
Asbesthaltige Materialien wurden früher gerne und in großen Mengen beim Bauen verwendet. Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Materialien wegen der nachweislich krebserzeugenden Wirkung verboten. Bei der Entsorgung muss also einiges beachtet werden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Fest gebundene Asbestabfälle: Diese kamen bis 1993 in großen Mengen in Fassaden- oder Dachplatten, Blumenkästen, Fensterbänken, Pflanzgefäßen und Wasserleitungsrohren sowie Brems- und Reibbelägen zum Einsatz. Grundsätzlich dürfen fest gebundene Asbestabfälle auf den Einrichtungen der AWRM entsorgt werden.
  • Schwach gebundene Asbestfasern: Diese kamen in asbesthaltigen Fußbodenbelägen, Gewebe und Textilien sowie Asbestpappen zur Verwendung.

Bitte beachten Sie:
Gegenstände, die schwach gebundene Asbestfasern enthalten dürfen nicht auf den Einrichtungen der AWRM entsorgt werden. Diese müssen über eine Fachfirma entsorgt werden. Bei der Suche nach einer passenden Fachfirma steht Ihnen die AWRM Abfallberatung gerne zur Seite.

Asbest entsorgen für Privatpersonen

Wo können fest gebundene Asbestabfälle entsorgt werden?
Kleinmengen (max. Pkw-Kofferraumfüllung; max. Kantenlänge 80 cm) können Sie zu den regulären Öffnungszeiten auf allen Entsorgungszentren im Rems-Murr-Kreis entsorgen.

Größere Mengen fest gebundener Asbestabfälle sowie Asbestabfälle mit einer Kantenlänge von mehr als 80 cm können ausschließlich auf dem Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach und nur zu speziellen Zeiten abgeladen werden:

Di + Do: 09:00 – 11:30, 13:30 – 15:30 Uhr

Bitte beachten:
Der Abladevorgang muss bis spätestens 15:30 Uhr abgeschlossen sein.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Die Anlieferung von Asbest muss staubdicht in reißfesten Kunststoffsäcken (z.B. Big-Bags) oder in reißfester Folie erfolgen. Unverpackte Abfälle dürfen nicht angeliefert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen für Privatanlieferer.

Asbest entsorgen für Gewerbe

Wo können fest gebundene Asbestabfälle entsorgt werden?
Fest gebundene Asbestabfälle können ausschließlich auf dem Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach und nur zu speziellen Zeiten abgeladen werden:

Di + Do: 09:00 – 11:30, 13:30 – 15:30 Uhr

Bitte beachten:
Der Abladevorgang muss bis spätestens 15:30 Uhr abgeschlossen sein.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Die Anlieferung von Asbest muss staubdicht in reißfesten Kunststoffsäcken (z.B. Big-Bags) oder in reißfester Folie erfolgen. Unverpackte Abfälle dürfen nicht angeliefert werden.

Weitere Informationen im Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen für Gewerbe. Beachten Sie hier insbesondere die Hinweise zur Beantragung eines Entsorgungsnachweises.

Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte sind nicht einfach nur Müll. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Außerdem sind in Elektrogeräten teilweise gefährliche Stoffe verbaut, die, wenn sie austreten, unserer Gesundheit und Umwelt schaden können.

Auf keinen Fall dürfen deshalb Elektroaltgeräte im Restmüll entsorgt werden. Dazu sind Endverbraucher sogar gesetzlich verpflichtet, Grundlage ist das Elektrogerätegesetz (ElektroG 3).

Wo und wie Elektroaltgeräte im Rems-Murr-Kreis fachgerecht entsorgt werden können, können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen.

 

Mineralfasern

Mineralfasern wie Glaswolle, Mineralwolle oder Steinwolle werden hauptsächlich als Dämmmaterial im Baubereich eingesetzt. Ähnlich wie bei Asbest können hier Fasern abgegeben werden, die durch Einatmen in den Körper gelangen können. Das kann zu Gesundheitsstörungen führen.

Beachten Sie daher unbedingt folgende Entsorgungshinweise:

Mineralfasern entsorgen für Privatpersonen

Wo können Mineralfasern entsorgt werden?
Kleinmengen (max. Pkw-Kofferraumfüllung; mit höchstens vier Säcken) können Sie zu den regulären Öffnungszeiten auf allen Entsorgungszentren im Rems-Murr-Kreis entsorgen. Größere Mengen festgebundener Asbestabfälle sowie Asbestabfälle mit einer Kantenlänge von mehr als 80 cm können ausschließlich auf dem Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach und nur zu speziellen Zeiten abgeladen werden:

Di + Do: 09:00 – 11:30, 13:30 – 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie:
Gegenstände, die schwach gebundene Asbestfasern enthalten, dürfen nicht auf den Einrichtungen der AWRM entsorgt werden. Diese müssen über eine Fachfirma entsorgt werden. Bei der Suche nach einer passenden Fachfirma steht Ihnen die AWRM Abfallberatung gerne zur Seite.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?
Die Anlieferung von Mineralfasern muss staubdicht in reißfesten Kunststoffsäcken (z.B. Big-Bags) oder in reißfester Folie erfolgen. Unverpackte Abfälle dürfen nicht angeliefert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Entsorgung von Mineralfaserabfällen für Privatanlieferer.

Mineralfasern entsorgen für Gewerbe

Wo können Mineralfasern entsorgt werden?
Mineralfasern können ausschließlich auf dem Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach und nur zu speziellen Zeiten abgeladen werden:

Di + Do: 09:00 – 11:30, 13:30 – 15:30 Uhr

Bitte beachten:
Der Abladevorgang muss bis spätestens 15:30 Uhr abgeschlossen sein.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?
Die Anlieferung von Mineralfasern muss staubdicht in reißfesten Kunststoffsäcken (z.B. Big-Bags) oder in reißfester Folie erfolgen. Unverpackte Abfälle dürfen nicht angeliefert werden.

Weitere Informationen im Merkblatt zur Entsorgung von Mineralabfällen für Gewerbe. Beachten Sie hier insbesondere die Hinweise zur Beantragung eines Entsorgungsnachweises.

Mineralische Abfälle (Bauschutt)

Zu den mineralischen Abfällen gehören unter anderem Fliesen oder Ziegel, Bodenplatten, Bausteine, Mörtelreste, Waschbecken oder Toilettenschüsseln, Tontöpfe, Porzellan oder Steingut, aber auch das alte Aquarium.

Wo können mineralische Abfälle entsorgt werden?

Gebührenpflichtig auf allen Entsorgungszentren im Kreis bis zu einer Menge von einer Tonne.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Das Material darf keinerlei Störstoffe wie z.B. Öl-, Teer- oder Asbestbestandteile, Holz, Papier, Kunst- oder Dämmstoffe enthalten.

Bitte beachten Sie:
Bei Mengen über einer Tonne oder bei belastetem Bauschutt muss vorab die AWRM kontaktiert werden. Ist unklar, ob der Bauschutt belastet ist, muss dieser zunächst untersucht werden.

Baustellenabfälle

Baustellenabfälle sind Mischabfälle von Baustellen wie z.B. Leisten, Baustyropor, Kunststoffrohre, Folien oder auch Tapetenreste. Diese Abfälle können auf den Entsorgungszentren abgegeben werden und werden dort als Restmüll entsorgt.

Was gibt es bei der Anlieferung zu beachten?

Anlieferungen mit "Kipp"-Fahrzeugen oder sonstigen Fahrzeugen mit maschineller Entladeeinrichtung:

  • Entsorgungszentrum Backnang: Anlieferungen aus Allmersbach i. T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/Murr, Oppenweiler, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach und Weissach i. T.
  • Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster: Restliches Kreisgebiet (Müllanlieferungen über 2 m³ mit selbstentleerenden Fahrzeugen). Zur Anlieferung beim Restmüllheizkraftwerk wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Wenden Sie sich hierzu an die AWRM unter Telefon: 07151 501-9535.

Nicht zu den Baustellenabfällen zählen u.a.:

  • Mineralfasern
  • Asbest
  • Imprägnierte Außenhölzer
  • Lacke und Farben
  • Elektroaltgeräte
  • Lebensmittelabfälle

Erdaushub

Unter Erdaushub versteht man Erde aus Baumaßnahmen ohne Fremd- oder Schadstoffe. Für die Entsorgung von Erdaushub im Rems- Murr-Kreis ist die AWRM zuständig (§ 16 Abs. 2 KrW-/AbfG).

Erdaushub entsorgen für Privatpersonen

Wo kann Erdaushub entsorgt werden? Mutterboden, Grasboden und Erdaushub ohne Fremd- und Schadstoffe, bis zu einer Menge von 1 Tonne auf allen Entsorgungszentren. Außerdem kann unbelasteter Erdaushub auch in der AWRM-Fundgrube unter der Rubrik "Erde" angeboten werden. Auch wer auf der Suche nach Erde ist, kann die Fundgrube nutzen.

Bitte beachten:
Wenn Sie Erde mit Schadstoffen (z.B. aufgrund der vorherigen Nutzung des Geländes) oder größere Mengen an Erde entsorgen möchte, kontaktieren Sie uns direkt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner

Erdaushub entsorgen für Gewerbe

Wo kann Erdaushub entsorgt werden?

  • Erdaushub ohne Fremd- und Schadstoffe bis zu einer Menge von 1 Tonne auf allen Entsorgungszentren.
  • Größere Mengen und Erde mit Schadstoffen nur auf der Erddeponie Backnang-Steinbach

Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen und andere Speicherheizgeräte älteren Baujahres enthalten als Dämmstoff schwach gebundenes Asbest. Diese Öfen dürfen keinesfalls selbst auseinandergebaut werden. Zum Ausbau solcher Öfen wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma. Ob Ihr Ofen Asbest enthält, erfahren Sie anhand der Typenbezeichnung bei Ihrem Energieversorger oder von dem mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Auch asbestfreie Nachtspeicheröfen gelten als gefährlicher Abfall und müssen fachgerecht entsorgt werden. Zum einen können PCB-gefüllte Kapillarrohr-Regler eingebaut sein, zum anderen enthalten die meisten Speichersteine hohe Konzentrationen an Chrom VI (nur durch Analysen unterscheidbar). Chrom VI ist giftig und krebserregend. Steine, die Chrom VI enthalten, dürfen weder ins Bauschuttrecycling noch auf eine Deponie. Bitte auch keinesfalls für Feuerstellen im Garten verwenden.

Sie können sich hier ein Informationsblatt sowie einen Antrag zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen ausdrucken.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon: 07151 501-9536.

Photovoltaik

Photovoltaikzellen sind elektrische Bauteile, die Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umwandeln. In Elektrogeräte integrierte Photovoltaikzellen können mit dem gesamten Gerät als Elektroaltgerät entsorgt werden.

Wer Photovoltaik-Module von Hausdächern zu entsorgen hat, kann sich mit der Bitte um Rücknahme zunächst an den Installateur oder Hersteller wenden. Ist die Rückgabe dort nicht möglich, können die alten Module in haushaltsüblicher Art und Menge gebührenfrei zum Entsorgungszentrum Winnenden gebracht werden.

Bitte beachten Sie:
Die Anlieferung ist nur von Montag – Freitag während der regulären Öffnungszeiten möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich entweder telefonisch unter 07151 501-9536 bzw. per E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin bei der AWRM, Dagmar Häcker.

Problemabfälle

Problemabfälle sind Stoffe, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dazu gehören unter anderem Altlacke und -farben, Frittierfett, Holzschutzmittel, Hobby- und Laborchemikalien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, quecksilberhaltige Mess- und Schaltgeräte (z.B. Thermometer), Rost- und Frostschutzmittel, Energiesparlampen und Leuchtstofflampen.

Wo können Problemabfälle entsorgt werden?

Haushaltsübliche Mengen können beim Umweltmobil oder an den Problemmüllsammelstellen abgegeben werden.

Einige Problemabfälle können an den Sammelstellen der AWRM nicht angenommen werden.

  • Feuerlöscher oder Gasflaschen (Entsorgung über Fachfirmen bzw. Feuerlöscherkundendienste)

  • Explosive Stoffe, Munition oder Waffen Die Annahme und Entsorgung erfolgt über den Kampfmittelbeseitigungsdienst (Tel.: 0711 904400-00 oder Fax.: 0711 904400-29) oder informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.

  • Asbest oder asbesthaltige Materialien werden nur ab den Entsorgungszentren angenommen.

  • Radioaktive Stoffe werden auch nicht auf den Problemmüllsammelstellen angenommen. Bitte kontaktieren Sie das Amt für Strahlenschutz (Telefon: 030 18333-0 oder per E-Mail: mepost@bfs.de).

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Transportieren Sie Problemabfälle möglichst im dicht verschlossenen Originalbehälter zu den Sammelstellen. Dies erleichtert den Fachkräften die richtige Identifizierung der jeweiligen Chemikalien und beschleunigt die Annahme.

Bitte beachten Sie:
Verschiedene Stoffe dürfen nicht zusammengegossen werden. Dies könnte gefährliche chemische Reaktionen hervorrufen.

Feuerlöscher

Feuerlöscher dürfen auf keinen Fall im Hausmüll oder etwa beim Metallschrott entsorgt werden. Die korrekte Entsorgung muss über einen entsprechenden Fachbetrieb erfolgen. Die Entsorgung ist in der Regel kostenpflichtig.

Eine Übersicht über Firmen die Feuerlöscher entgegen nehmen gibt es hier.

Das Abfall-ABC

Nicht immer weiß man auf Anhieb, wo man seinen Abfall entsorgen soll. In die Restmülltonne oder doch lieber zum Wertstoffhof? Biotonne oder Grüngutplatz? Sperrmüll oder Umweltmobil?

Unser Abfall-ABC weiß die korrekte Antwort. Probieren Sie es aus.

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