Abfallwirtschaft Rems-Murr investiert Millionen in moderne Annahmestellen, verbesserten Service und Nachhaltigkeit

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) macht sich auf neue Wege. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, 15. November 2021 dem vierten Abfallwirtschaftskonzept zugestimmt. Die AWRM hat sich viel vorgenommen. „Wir wollen die Menschen mitnehmen und Abfallentsorgung einfach und unkompliziert gestalten“ erklärt Landrat Dr. Richard Sigel das 50 Seiten umfassende Werk der AWRM.

Mit der Ausarbeitung des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes wird auf die Entsorgungsfragen unserer Zeit reagiert. Trotz Corona haben Verwaltung und Verwaltungsrat sich intensiv ausgetauscht und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die Weichen neu gestellt. Im Ergebnis dieses langen und umfangreichen Prozesses sind fünf Handlungsfelder (Abfallvermeidung, Infrastruktur und Entsorgung, Klimaschutz, Gebührensystem sowie Service und Öffentlichkeitsarbeit) entstanden, die mit Zielen und Maßnahmen konkretisiert sind.

Die AWRM investiert in den kommenden Jahren Millionen in mehr Service, eine moderne Infrastruktur und bürgerfreundliche Annahmestellen. „Vier von fünf Euro der zum 1. Januar 2022 anstehenden Gebührenerhöhung gehen allein in dieses Thema“, erklärt Finanzvorstand Marcus Siegel.

„Zahlreiche Annahmestellen sind in die Jahre gekommen und werden den heutigen Anforderungen an eine moderne Abfallwirtschaft nicht mehr gerecht. Dies gilt auch für die Öffnungszeiten, die nicht mehr zum Lebensalltag vieler Menschen passen. Das soll sich mit dem neuen Konzept grundlegend ändern“ so der Landrat weiter.

 

Schrittweise Erweiterung der Öffnungszeiten

Die Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgt schrittweise. Ab dem Jahr 2022 wird die Personalkapazität erhöht, um die neuen Öffnungszeiten zu realisieren. Die Umsetzung orientiert sich zudem an der schrittweisen Modernisierung der jeweiligen Höfe.

„Die Personalsuche ist auch im Bereich der Abfallwirtschaft eine große Herausforderung“, erklärt Vorständin Anika Fritz. „Wir können nicht an allen Standorten gleichzeitig die erweiterten Öffnungszeiten einführen. Das neue Serviceangebot soll zunächst auf den vier Entsorgungszentren (Winnenden, Backnang-Steinbach, Kaisersbach und Schorndorf) sowie auf dem Wertstoffhof Waiblingen umgesetzt werden.

 

Wertstoffhöfe werden neu ausgerichtet

Das neue Abfallwirtschaftskonzept sieht eine Reduzierung der Wertstoffhöfe im Kreisgebiet vor. „Wir nehmen nichts weg, sondern wir richten uns neu aus“, ist Landrat Dr. Sigel bei der Diskussion um Standortschließungen wichtig. „Wir haben auf unseren Annahmestellen zunehmend rechtliche Vorgaben, mit denen wir Schritt halten müssen“ ergänzt Projektleiter Dr. Lutz Bühle. Hinsichtlich der zukünftigen Anlagen und deren Standorten wurde eine Auswahl getroffen, die eine qualitative Aufwertung der Annahmestellen und eine gute Erreichbarkeit in Einklang bringen soll. „Erst die Praxis wird zeigen, ob für alle Gebiete im Landkreis diese Zielstellung erreicht werden kann“ erklärt Bühle, der ab 1. Januar 2022 als Vorstandsmitglied den Bereich Technik bei der AWRM verantworten wird. Die Standortauswahl ist als ein dynamisches Konzept aufzufassen, an dem punktuell auf Basis der Praxiserfahrung nachgesteuert werden kann.

 

Umwelt- und Klimaschutz sollen noch konkreter werden

Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das bereits heute in vielen Wirtschaftsbereichen der AWRM eine bedeutende Rolle spielt. Als hundertprozentiges Tochterunternehmen des Landkreises sind die Bemühungen der AWRM ein Baustein der zahlreichen Aktivitäten des Landkreises im Klimaschutz.

Auf lokaler Ebene hat die AWRM in den vergangenen Jahren durch den Bau von technischen Anlagen massiv in den Klimaschutz investiert. Auf sieben PV-Anlagen mit einer Leistung von annähernd 1 MW wird regenerativer Strom erzeugt. Auch das Deponiegas wird genutzt, in dem daraus Strom und Wärme gewonnen wird.

Auf der bereits stillgelegten Deponie „Eichholz“ bei Winnenden steht ab dem Jahr 2023 der Bau der Oberflächenabdichtung an, der die Rekultivierung der ehemaligen Deponie und auch die Neugestaltung der infrastrukturellen Einrichtungen miteinschließt. Im Zuge der Neugestaltung der Deponieoberfläche ist unter anderem vorgesehen, Habitate für den Artenschutz anzulegen. Ein wichtiger Baustein der neuen Deponienutzung soll zudem die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie sein.

 

Verbot von kompostierbaren Kunststoffbeuteln in der Biotonne

Kompostierbare Biomüllbeutel aus Kunststoff sind im Rems-Murr-Kreis, wie bereits in vielen Städten und Landkreisen Deutschlands, ab dem 1. Januar 2022 von der Verwendung in der Biotonne ausgeschlossen. Dieses Verbot haben Verwaltungsrat und Kreistag mit der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung nun verankert.

Denn zum Teil werden die kompostierbaren Biomüllbeutel an der AWRM eigenen Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal im Zuge der Vorsortierung bereits ausgesondert, da sie sich im großen Bioabfallhaufen praktisch nicht von normalen Plastiktüten unterscheiden und damit in der Müllverbrennung landen. Kleinteilige Kunststofffragmente, die nicht aussortiert werden können und die Vergärungsanlage durchlaufen, brauchen zudem viel zu lange für die Zersetzung und müssen aufwendig aus dem Kompost gesiebt werden.

„Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind für die Vermeidung von Abfällen von entscheidender Bedeutung“ ergänzt Vorständin Anika Fritz. Zum Serviceangebot der AWRM zählt daher auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger. Durch gezielte Kampagnen möchte die AWRM in Zukunft die Menschen im Landkreis beim Vermeiden, Trennen und Verwerten von Abfällen noch mehr unterstützen, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern.

 

Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

Mit dem Beschluss des Kreistages steht nun auch fest, dass die Grundgebühr um 5 Euro moderat angepasst wird. Die Gebühren für Müllmarken bleiben erfreulicherweise stabil. Die Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Musterhalthaushalt mit Rest- und Biomülltonne erhöht sich insgesamt somit um 3,6 Prozent auf 143 Euro.

Trotz der Erhöhung liegt der Rems-Murr-Kreis knapp 17 Prozent unter dem Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg. Durchschnittlich 171,64 Euro müssen die Bürgerinnen und Bürger im Land für das Jahr 2021 bezahlen. Landesweit sind die Gebühren um 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. „Wären die Abfallgebühren im Rems-Murr-Kreis seit 2005 entsprechend der Inflationsrate gestiegen, müssten die Bürgerinnen und Bürger mit fast 172 Euro rund 25 Prozent mehr für ihre Abfallentsorgung bezahlen. Für die Abfallentsorgung in den Jahren 2022/2023 bezahlen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis aber nur 4,4 Prozent mehr wie vor 17 Jahren“, ergänzt Finanzvorstand Marcus Siegel.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist auf der Homepage der AWRM abrufbar.

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