Mehrwegpfandsystem – einfach | flexibel | spontan

In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen. Dem soll ab 2023 durch das geltende Verpackungsgesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Ab dann gilt: wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen ausgibt, ist verpflichtet ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis anzubieten.

Mit der Kampagne Mein Weg. Mehrweg. möchte der Rems-Murr-Kreis frühzeitig auf Alternativen zum Einweg aufmerksam machen und bei der Etablierung von kreisweiten Mehrweglösungen unterstützen.

Unser gemeinsames Ziel ist: Abfälle vermeiden, Rohstoffe sparen, Umwelt schonen.
Schon jetzt bieten über 50 Betriebe im Rems-Murr-Kreis eine flexible Alternative zum Einweg an - Machen auch Sie mit!

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM MEHRWEGPFANDSYSTEM

Was bedeutet Mehrwegpflicht?
Egal ob Restaurant, Bistro, Café oder Lieferdienste - wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen ausgibt, ist ab 2023 verpflichtet ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis anzubieten.

Wen betrifft die Mehrwegpflicht?
Alle Gastronom*innen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 80 m2 und mehr als 5 Beschäftigten. Kleinere Betriebe müssen, auf Wunsch, zumindest gewährleisten, dass Speisen oder Getränke in mitgebrachte Behältnisse gefüllt werden können.

Welche Mehrweglösungen bestehen?
Es gibt Inselsysteme in dem ein Betrieb sein eigenes Mehrwegpfandsystem anbietet und die unternehmensübergreifenden Verbund- bzw. Poolsysteme. Und selbstverständlich besteht noch die Möglichkeit, dass Kund*innen ihre eigenen Behälter mitnehmen und befüllen lassen.

Wie funktionieren Mehrwegpfandsystem?
Das Mehrwegpfandsystem für Takeaway-Angebote unterscheidet sich nicht wesentlich von uns allen bereits bekannten Mehrwegsystemen. Das Gericht oder Getränk wird in einem Mehrwegbecher oder einer Mehrwegschale gegen Pfand ausgegeben. Nutzer*innen können dann je nach System bei dem selben oder anderen teilnehmenden Betrieben Becher- und Schale zurückgeben und erhalten ihren Pfand zurück.

Welches Mehrwegsystem ist das Richtige?
Die Entscheidung für ein bestimmtes System ist den Unternehmen überlassen und muss betriebswirtschaftlich von diesen beurteilt werden. Grundsätzlich befürworten wir alle Lösungen die dem übergeordneten Ziel, den Verbrauch von Einwegbehältnissen einzudämmen, dienen. Wenn sich dabei viele Betriebe einem überregionalen System anschließen, ist das von Vorteil für alle Nutzer*innen.

Ich bin Gastronom*in und interessiert mich einem Mehrwegsystem anzuschließen. An wen kann ich mich wenden?
Die passenden Kontakte und weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung & Tourismus von Herrn Daniel Hoefer.
Per E-Mail an d.hoefer@rems-murr-kreis.de oder telefonisch unter 07151 501-1730.

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Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Informationen:

Stefanie Baudy
Tel.: 07151 501-950
Fax: 07151 501-9550
E-Mail: info@awrm.de

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