Ausgediente Elektrogeräte ganz bequem beim Einkaufen zurückgeben

Ab sofort ist die Rückgabe kleinerer Elektroaltgeräte noch einfacher. Seit Anfang Juli können nicht mehr funktionstüchtige Geräte wie zum Beispiel Toaster, Rasierer oder alte Telefone auch in vielen Supermärkten zurückgegeben werden. Unabhängig davon, ob das Gerät im Markt gekauft wurde oder ein neues Gerät erworben wird. Nicht relevant ist auch, ob der Markt die entsprechende Geräteart überhaupt im Sortiment hat. ...

Wichtig zu wissen

Die Rücknahmepflicht im Handel gilt für Lebensmittelmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ohne Neukauf zurückgenommen werden müssen allerdings nur Geräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 Zentimeter. Außerdem gilt eine Mengenbegrenzung auf drei Geräte pro Geräteart. Größere Geräte müssen vom Händler nur beim Neukauf eines Gerätes der gleichen Geräteart zurückgenommen werden.

Die gleichen Regeln gelten bereits für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikaltgeräte von mindestens 400 Quadratmetern.

Die AWRM betreibt flächendeckend Annahmestellen im Rems-Murr-Kreis. Mit der neuen Regelung haben die Bürgerinnen und Bürger nun aber noch mehr Möglichkeiten für die Rückgabe ihrer ausgedienten Elektrogeräte. So können die ausgedienten Geräte quasi nebenbei beim Wocheneinkauf zurückgegeben werden.

Elektro-Schrott ist nicht einfach nur Müll

Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die nachhaltig wiederverwertet werden können. Das Ziel der Neufassung des Elektrogesetzes ist, die Sammelmengen zu steigern und Altgeräte einer korrekten Entsorgung zuzuführen. Aktuell werden leider noch zu viele Geräte abseits der korrekten Pfade entsorgt und landen im Haus- oder Verpackungsmüll bzw. schlimmstenfalls in der Natur. Dort können austretende Stoffe Gesundheit und Umwelt schaden.

Weitergehende Informationen auch unter https://e-schrott-entsorgen.org.

Noch Fragen?

Die Abfallberatung der AWRM hilft Ihnen gerne weiter.

 

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