Barrierefreiheitserklärung
Stand der Erklärung: 27.06.2025
Die Abfallwirtschaft Rems-Murr ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 L-BGG in Verbindung mit der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) des Landes Baden-Württemberg und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1 unter https://www.w3.org/TR/WCAG21/ barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/ veröffentlichte Webpräsenz der Abfallwirtschaft Rems-Murr.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses digitale Angebot ist gemäß den oben genannten Vorschriften teilweise barrierefrei.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Der Abfallkalender, das Abfall-ABC, die Fundgrube, der Erinnerungsservice und der Such-Assistent für Termine und Entsorgungseinrichtungsstandorte sind nicht via Tastatur bedienbar.
- Einige PDF-Dokumente sind z.B. aufgrund von fehlenden Alternativtexten bei Bildern, fehlender Überschriftenformatierung oder fehlendem Tag-Baum nicht vollständig barrierefrei.
- Wenige Text-Elemente weisen einen unzureichenden Farbkontrast auf. Sie dienen ausschließlich dekorativen Zwecken und enthalten keine relevanten Inhalte.
- 2 Videos auf folgender Seite https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/unsere-awrm/kampagnen-und-projekte/detail/plastiktueten-co-muessen-leider-draussen-bleiben enthalten keine Untertitel.
Begründung:
Die AWRM arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Die nicht barrierefreien Inhalte werden deshalb so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
4. Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 auf Grundlage einer Bewertung durch Dritte und einer automatisierten Prüfung erstellt.
Letzte Überprüfung am: 27.06.2025
5. Feedback und Kontakt
Sie haben Hinweise auf bestehende Barrieren oder möchten Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten? Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Stuttgarter Str. 110
71332 Waiblingen
E-Mail: pressestelle@awrm.de
Wir sind bemüht, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen.
6. Durchsetzungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist (4 Wochen) auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@awrm.de
Weitere Informationen:
Telefon: 07151 7072-0
Mo – Mi | 08:30 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr |
Do | 08:30 – 12:00, 13:30 – 18:00 Uhr |
Fr | 08:30 – 12:00 Uhr |