Elektroschrott vermeiden - Infostand der AWRM wird gut angenommen
Mit einem Infostand auf dem Waiblinger Wertstoffhof hat die AWRM die Europäische Woche der Abfallvermeidung 2025 unterstützt.
“Reduce. Reuse. Recycle.” Um diese “drei Rs” ging es bei der Europäischen Woche der Abfallvermeidung in diesem Jahr. Mit über 1.000 Aktionen haben verschiedenste Akteure in der Zeit vom 22. bis 30. November 2025 teilgenommen und gezeigt, wie wichtig Abfallvermeidung für Ressourcen und Klimaschutz ist.
Auch die AWRM ist dem Aufruf gefolgt und war am Freitag, 28. November mit einem Infostand auf dem Waiblinger Wertstoffhof vertreten. Das Angebot wurde von den Anliefernden, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern die von außen auf den Infostand aufmerksam wurden, sehr gut angenommen.
Neben zahlreichen Informationen hatten die Mitarbeitenden der AWRM auch ein kleines Quiz vorbereitet, bei dem man sein Wissen über Elektrogeräte und deren Entsorgung testen konnte. Die Teilnehmenden haben hierbei allerlei Wissenswertes erfahren.
Viele nutzten die Gelegenheit, die Mitarbeitenden direkt ansprechen zu können auch um weitere Fragen rund um das Thema Abfall und Wertstoffe zu stellen. So wurden, begleitet von warmem Punsch und Lebkuchen, interessante Gespräche geführt und ein reger Austausch ist entstanden.
Für denjenigen, die nicht vor Ort sein konnten, hat die AWRM in knappen Worten noch ein paar Infos zur Entsorgung von Elektroschrott parat:
Warum ist die getrennte Entsorgung von Elektroschrott wichtig?
- Elektronische Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe
- Durch Recycling werden diese Stoffe zurückgewonnen und die Umwelt geschützt.
- Falsche Entsorgung kann zu Umweltverschmutzung, Bränden und Bußgeldern führen.
Was zählt als Elektroschrott?
- Typische Geräte: Fernseher, Laptops, Handys, Küchengeräte, Lampen, PV-Module etc.
- Ungewöhnliche Geräte: LED-Schuhe, musikalische Grußkarten, E-Zigaretten, E-Scooter, Solarmodule etc.
- Faustregel: Alles mit Stecker, Batterie oder Kabel.
Entsorgungsmöglichkeiten
kostenlose Abgabe
in Geschäften, die für Elektrogeräte eine Verkaufsfläche von mind. 400 m2 zur Verfügung haben sowie Discounter, Baumärkte, Drogerien u.a. mit mind. 800 m2 Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten.; Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm (max. 3 Stück pro Geräteart) können dort unabhängig von einem Neukauf und unabhängig davon, ob diese Geräteart dort im Sortiment geführt wird, abgegeben werden; größere Geräte ggf. nur bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes (nachfragen); bei Auslieferung eines Neugerätes muss das Altgerät kostenlos mitgenommen werden
kostenlose Abgabe
an kommunalen Sammelstellen; wo Sie diese finden können Sie in einem Merkblatt der AWRM nachlesen
kostenlose Abholung
durch die AWRM 2 x im Jahr; nur Geräte mit mindestens einer Kantenlänge von mehr als 25 cm; bis 2 m3 je Abholanforderung
Achtung!
- Elektroaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll, die Gelbe Tonne oder beim Metallschrott entsorgt werden.
- Keine Abgabe an nicht autorisierte Sammler.
- Keine Ablagerung im öffentlichen Raum oder in der Natur.
- Batterien / Akkus müssen vor der Geräteentsorgung entfernt und in die entsprechenden Sammelbehälter gegeben werden.
- Geräte mit nicht entfernbaren Batterien / Akkus müssen in ein spezielles Sammelgefäß gestapelt werden.
- Druckerpatronen, Staubsaugerbeutel etc. müssen ebenfalls entfernt werden.
Keine Entsorgung über die AWRM
- Geräte, die üblicherweise nicht in Privathaushalten vorkommen (Art und Menge), z.B. Kühltheken für den Verkauf, Standkopierer /-drucker, industrielle Großwerkzeuge
- Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes mit Geschwindigkeiten über 25km/h, Krankenfahrstühle, Elektromobile u.a.
- ortsfeste Anlagen
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@awrm.de
Weitere Informationen:
Telefon: 07151 7072-0
| Mo – Mi | 08:30 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr |
| Do | 08:30 – 12:00, 13:30 – 18:00 Uhr |
| Fr | 08:30 – 12:00 Uhr |
Zum Thema
Die AWRM ist für Sie da
Die AWRM ist eine selbstständige Kommunalanstalt des Rems-Murr-Kreises in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 102a GemO Baden-Württemberg. Das Team unserer Verwaltung in Waiblingen besteht aus rund 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Abfälle von rund 190.000 Haushalten und 11.000 Gewerbetreibenden eingesammelt und ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden.
Unser AWIKO
Zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) gehört die Umsetzung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft. Im Rems-Murr-Kreis haben wir als AWRM die hoheitliche Funktion eines sogenannten „öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers“. Das bedeutet: Wir müssen uns an verschiedene rechtliche Vorgaben halten, die uns das Bundes-, Landes- und Kommunalrecht vorgeben. Gleichzeitig kann die AWRM aber auch eigene Schwerpunkte in der Abfallwirtschaft setzen. Diese ergeben sich in der Regel aus kommunalpolitischen Zielen des Landkreises sowie den regionalen Gegebenheiten.
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