Eine Außenkamera überwacht einen Bereich mit herbstlichen Bäumen im Hintergrund.

AWRM setzt sich erfolgreich bei der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ein

Videobeobachtung an Depotcontainerstandorten künftig unter klaren Voraussetzungen möglich ...

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) begrüßt die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes in Baden-Württemberg. Nach intensiver fachlicher Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ist es nun möglich, Depotcontainerstandorte unter bestimmten Voraussetzungen mit Videokameras zu überwachen. Ziel ist es, wilde Müllablagerungen wirksam zu verhindern und Müllsünder konsequent zur Verantwortung zu ziehen.

Seit Jahren sehen sich die Kommunen und die AWRM mit erheblichen Problemen durch illegale Müllablagerungen an Depotcontainerstandorten konfrontiert. Neben Restmüll werden dort regelmäßig Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Bauschutt oder sogar problematische Abfälle unzulässig abgestellt. Dies führt nicht nur zu hohen zusätzlichen Entsorgungskosten zulasten der Allgemeinheit, sondern beeinträchtigt auch das Ortsbild und stellt mitunter hygienische und ökologische Risiken dar.

Rechtsrahmen schafft Handlungsstärke für Kommunen
Die nun geschaffene gesetzliche Klarstellung ermöglicht Kommunen die Videobeobachtung betroffener Standorte – allerdings nicht pauschal, sondern nur unter strengen Bedingungen. In der Gesetzesbegründung wird klargestellt, dass Videobeobachtung insbesondere dann in Betracht kommen kann, wenn von illegalen Ablagerungen erhebliche Gefahren ausgehen, etwa durch gefährliche Stoffe, Ratten oder gefährliche Lagerung. Kommunen, welche sich für eine Videobeobachtung entscheiden, sollten dies daher immer mit Ihrem Datenschutzbeauftragten vorab für den Einzelfall klären.

Abfälle könnten korrekt – teils kostenfrei – entsorgt werden
Die AWRM weist darauf hin, dass zahlreiche Abfälle gebührenfrei entsorgt werden können: Elektroaltgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott werden kostenlos an den Entsorgungszentren angenommen Zusätzlich bietet die AWRM für Elektroaltgeräte und Metallschrott zweimal jährlich eine kostenlose Abholung an. Illegales Ablagern neben Containern ist daher in vielen Fällen keine Frage fehlender Möglichkeiten, sondern bewusst ordnungswidrig.

Erweiterung der AWRM Abfall-App
Die AWRM prüft derzeit eine Erweiterung ihrer Abfall-App. Künftig soll es zusätzlich möglich sein, Beobachtungen während einer illegalen Müllablagerung an Depotcontainerstandorten bspw. anhand eines Bildnachweises unkompliziert und unter Wahrung des Datenschutzes direkt an das Umweltamt zu melden.

Schutz der Allgemeinheit steht im Vordergrund
Die AWRM sieht in der geschaffenen Rechtsklarheit einen wichtigen Schritt, um Kommunen im Kampf gegen illegale Müllablagerungen zu unterstützen und Umwelt sowie Allgemeinheit besser zu schützen. Gleichzeitig nutzt die AWRM im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle verfügbaren Ansätze, um illegale Müllablagerungen möglichst zu verhindern – von Information und Aufklärung über Sensibilisierung bis hin zu konkreten Unterstützungsangeboten vor Ort. Für eine saubere Umwelt ist das Zusammenspiel aller Ebenen entscheidend: Von den Kommunen über die Entsorgungswirtschaft bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern.

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Öffentlichkeitsarbeit

Stefanie Baudy
E-Mail: pressestelle@awrm.de

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